in good company no road is too long

Clubregeln

Transparenz, Respekt und Sicherheit – hier findest du die Regeln, auf deren Grundlage wir gemeinsam unterwegs sind.

Unsere Clubregeln

Clubregeln

Präambel

Der Club RYDERS4GOOD ist ein privater Club, der von vier Freunden gegründet wurde, mit folgender Zielsetzung: gemeinsame Abenteuer erleben, Menschen helfen und mit unseren Maschinen Gutes tun.

§ 1 – Eintritt

Bei Interesse kann jeder Zwei- und Dreiradfahrer zu unseren offenen Treffen kommen und uns kennenlernen. Nach dem zweiten Treffen – auch außerhalb der offenen Treffen – entscheiden die Clubgründer über den Eintritt des Interessenten.

§ 2 – Beiträge

Aktuell werden keine Beiträge erhoben und eventuell anfallende Kosten werden durch alle aktiven Clubmitglieder bestritten. Eine spätere Einführung von regelmäßigen Beiträgen entscheiden die Gründungsmitglieder in einem ausgewogenen Verfahren.

§ 3 – Teilnahme am Clubleben

Die Teilnahme am Clubleben besteht ausschließlich aus einer aktiven Mitgliedschaft. Eine Teilnahme von 50 % der Clubaktivitäten wird vorausgesetzt.

§ 4 – Soziale Aktivitäten

Die Teilnahme an Aktionen anderer Gruppen oder Organisationen im Namen des Clubs entscheiden die Clubgründer, um Dissonanzen zu verhindern. Jedes Clubmitglied kann und soll Vorschläge in der internen Kommunikation teilen. Eine Teilnahme ohne Genehmigung ist selbstverständlich freigestellt, jedoch ohne Bezug auf den Club.

§ 5 – Touren

Jedes Clubmitglied kann Touren planen und ausarbeiten. Offizielle Touren des Clubs werden ausschließlich über die offiziellen Club-Kanäle (Facebook / WhatsApp / Instagram) veröffentlicht. Private Touren dürfen ohne Bezug auf den Club auf den privaten Kanälen veröffentlicht und organisiert werden.

§ 6 – Verhaltenskodex
  • § 6.1 – Respektiere jedes Clubmitglied: Jedes Mitglied, unabhängig von Erfahrung, Hintergrund oder Typ der Maschine, verdient Respekt und Anerkennung.
  • § 6.2 – Sicherheit steht an erster Stelle: Wir fahren stets sicher und ermutigen andere dazu, sich an die Verkehrsregeln zu halten.
  • § 6.3 – Gemeinschaftsengagement: Wir verpflichten uns dazu, regelmäßig an gemeinnützigen Aktivitäten teilzunehmen und der Gemeinschaft etwas zurückzugeben.
  • § 6.4 – Umweltbewusstsein: Wir hinterlassen keine Spuren und engagieren uns für umweltfreundliche Praktiken beim Fahren.
  • § 6.5 – Toleranz und Vielfalt: Wir akzeptieren Mitglieder unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung.
  • § 6.6 – Mentorship: Wir unterstützen neue Mitglieder, helfen ihnen, sich in die Gruppe zu integrieren und fördern ihre Fähigkeiten beim Fahren.
  • § 6.7 – Alkohol und Drogen: Bei Touren im Namen des Clubs akzeptieren wir keinen Konsum von Alkohol oder Drogen.
§ 7 – Vor / bei Ausfahrten
  • Zum Treffpunkt gilt: Tank voll – Blase leer.
  • Die Fahrzeuge sind im technisch einwandfreien Zustand.
  • Der Road Captain erklärt die Strecke inkl. vorhandener Stops und ernennt bei Bedarf Blocker.
  • Der Road Captain führt den Konvoi an und fährt mittig.
  • Für den Rest gilt: versetztes Fahren.
  • Jeder Teilnehmer fährt nur so schnell, wie der Fahrer hinter ihm.
  • Das Schlussfahrzeug sorgt dafür, dass niemand zurückbleibt; Sicherheitsabstand einhalten.
  • Waren Blocker notwendig beim Abbiegen, wird rechts gefahren, sodass diese ungehindert überholen können.
  • Bei Tank-Stops kontrollieren alle den Tank ihres Fahrzeugs.
§ 8 – Beendigung der Clubmitgliedschaft
  • § 8.1 – Austritt: Ein Austritt ist jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen möglich.
  • § 8.2 – Ausschluss: Ein Ausschluss aus dem Club wird durch die Clubgründer veranlasst. Bei Verstößen gegen die Clubregeln und/oder schädlichem Verhalten kann ein Ausschluss fristlos erfolgen.