in good company no road is too long
Clubregeln
Transparenz, Respekt und Sicherheit – hier findest du die Regeln, auf deren Grundlage wir gemeinsam unterwegs sind.
Unsere Clubregeln
Clubregeln - Version 2 (Stand 06.05.2026)
Präambel
Der Club RYDERS4GOOD ist ein privater Club, der von vier Freunden
gegründet wurde, mit folgender Zielsetzung: gemeinsame Abenteuer
erleben, Menschen helfen und mit unseren Maschinen Gutes tun.
§ 1 – Aufnahme & Mitgliedschaft
Jeder Zwei- und Dreiradfahrer ist herzlich willkommen, um uns bei unseren offenen Treffen kennenzulernen. Wer Interesse an einer Mitgliedschaft hat, nimmt sich die Zeit, um ein echtes Gefühl für den Club und seine Mitglieder zu entwickeln. Nach dieser gegenseitigen Kennenlernphase entscheiden die Clubgründer gemeinsam über die Aufnahme.
Mit der Bestätigung der Mitgliedschaft wird das neue Mitglied offiziell Teil unserer Gemeinschaft.
Zur Aufnahme erhält jedes Mitglied sein persönliches Willkommenspaket, das alles enthält, um vom ersten Tag an als vollwertiges Mitglied aufzutreten:
🏷️ 1 großer Club-Patch
🏷️ 1 kleiner Club-Patch
🔖 1 großer Club-Aufkleber
🔖 1 kleiner Club-Aufkleber
💳 1 personalisierte Member-Card aus Metall – mit dem eigenen Namen graviert
Für dieses Paket wird einmalig eine Aufnahmegebühr von 50 € erhoben.
Die Patches sowie die Member-Card bleiben Eigentum des Clubs und werden dem Mitglied als Leihgabe für die Dauer der Mitgliedschaft überlassen. Sie sind bei Beendigung der Mitgliedschaft vollständig zurückzugeben. Die Aufkleber sind in diesem Fall ebenfalls zu entfernen.
§ 2 – Beiträge
Aktuell werden keine Beiträge erhoben und eventuell anfallende Kosten
werden durch alle aktiven Clubmitglieder bestritten. Eine spätere
Einführung von regelmäßigen Beiträgen entscheiden die Gründungsmitglieder
in einem ausgewogenen Verfahren.
§ 3 – Teilnahme am Clubleben
Die Teilnahme am Clubleben besteht ausschließlich aus einer aktiven
Mitgliedschaft. Eine Teilnahme von 50 % der Clubaktivitäten
wird vorausgesetzt.
§ 4 – Soziale Aktivitäten
Die Teilnahme an Aktionen anderer Gruppen oder Organisationen im
Namen des Clubs entscheiden die Clubgründer, um Dissonanzen zu
verhindern. Jedes Clubmitglied kann und soll Vorschläge in der
internen Kommunikation teilen. Eine Teilnahme ohne Genehmigung ist
selbstverständlich freigestellt, jedoch ohne Bezug auf den Club.
§ 5 – Touren
Jedes Clubmitglied kann Touren planen und ausarbeiten. Offizielle
Touren des Clubs werden ausschließlich über die offiziellen Club-Kanäle
(Facebook / WhatsApp / Instagram) veröffentlicht. Private Touren
dürfen ohne Bezug auf den Club auf den privaten Kanälen veröffentlicht
und organisiert werden.
§ 6 – Verhaltenskodex
- § 6.1 – Respektiere jedes Clubmitglied:
Jedes Mitglied, unabhängig von Erfahrung, Hintergrund oder Typ der
Maschine, verdient Respekt und Anerkennung.
- § 6.2 – Sicherheit steht an erster Stelle:
Wir fahren stets sicher und ermutigen andere dazu, sich an die Verkehrsregeln zu halten.
- § 6.3 – Gemeinschaftsengagement:
Wir verpflichten uns dazu, regelmäßig an gemeinnützigen Aktivitäten
teilzunehmen und der Gemeinschaft etwas zurückzugeben.
- § 6.4 – Umweltbewusstsein:
Wir hinterlassen keine Spuren und engagieren uns für umweltfreundliche
Praktiken beim Fahren.
- § 6.5 – Toleranz und Vielfalt:
Wir akzeptieren Mitglieder unabhängig von Geschlecht, Herkunft,
Religion oder sexueller Orientierung.
- § 6.6 – Mentorship:
Wir unterstützen neue Mitglieder, helfen ihnen, sich in die Gruppe
zu integrieren und fördern ihre Fähigkeiten beim Fahren.
- § 6.7 – Alkohol und Drogen:
Bei Touren im Namen des Clubs akzeptieren wir keinen Konsum von
Alkohol oder Drogen.
§ 7 – Vor / bei Ausfahrten
- Zum Treffpunkt gilt: Tank voll – Blase leer.
- Die Fahrzeuge sind im technisch einwandfreien Zustand.
- Der Road Captain erklärt die Strecke inkl. vorhandener Stops und ernennt bei Bedarf Blocker.
- Der Road Captain führt den Konvoi an und fährt mittig.
- Für den Rest gilt: versetztes Fahren.
- Jeder Teilnehmer fährt nur so schnell, wie der Fahrer hinter ihm.
- Das Schlussfahrzeug sorgt dafür, dass niemand zurückbleibt; Sicherheitsabstand einhalten.
- Waren Blocker notwendig beim Abbiegen, wird rechts gefahren, sodass diese ungehindert überholen können.
- Bei Tank-Stops kontrollieren alle den Tank ihres Fahrzeugs.
§ 8 – Beendigung der Clubmitgliedschaft
- § 8.1 – Austritt:
Ein Austritt ist jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen möglich.
- § 8.2 – Ausschluss:
Ein Ausschluss aus dem Club wird durch die Clubgründer veranlasst.
Bei Verstößen gegen die Clubregeln und/oder schädlichem Verhalten
kann ein Ausschluss fristlos erfolgen.
- § 8.3 Patches
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt das Recht,
die Wort-Bild-Marke des Clubs weiter für eigene Zwecke
oder persönliche Nutzung zu verwenden.
Das Tragen entsprechender Club-Abzeichen ist nach Austritt nicht gestattet.
Patches und Clubembleme sind unverzüglich zurückzugeben.
Eine Erstattung evtl. Erwerbskosten erfolgt nicht.